Aktuelle Informationen "CORONAVIRUS"

Update vom 21.03.2021:

LANDKREIS AKTUELL

Ab Dienstag, 23. März 2021: Im Landkreis Reutlingen tritt die Corona-Notbremse in Kraft
21.03.2021

Seit drei Tagen in Folge liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen über 100. Das bedeutet, dass die seit Anfang März geltenden Lockerungen ab 23. März 2021 wieder zurückgenommen werden müssen und damit die Corona-Notbremse in Kraft trifft.

Seit Freitag, 19. März 2021 und somit seit drei Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen wieder über dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Zuletzt lag die Inzidenz bei 122,3. Nach wie vor liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor, dies bedeutet, dass sich das Virus flächendeckend im gesamten Landkreis mit kleineren Ausbuchsgeschehen in verschiedenen Umgebungen und Zusammenhängen ausgebreitet hat.

Somit gelten im Landkreis Reutlingen ab Dienstag, 23. März automatisch die vom Land ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen Einschränkungen und es greift die Corona-Notbremse.

Unter anderem gilt folgendes:
Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
Im Einzelhandel darf kein „Click+Meet“ mehr angeboten werden.
Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen.
Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten schließen.
Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport.
Weitere Informationen und die Details zu den Regelungen finden sich auf der Homepage des Sozialministeriums unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
 
Sinkt die Inzidenz fünf Tage in Folge wieder unter 100, treten die Verschärfungen wieder automatisch außer Kraft.

Update vom 03.03.2021:  

Bund und Länder haben sich heute im Grundsatz auf ein weiteres Vorgehen geeinigt. Die Details werden nun wie immer in den Ländern in die Corona-Verordnungen eingearbeitet. Die neuen Regeln sollen ab Montag 8. März gelten. Hier der Auszug der unsere Sparte betrifft:

  • Die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen sollen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung für Behandlungen im Gesicht, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller Schnelltest für den/die Kund*in.  Dies gilt dann auch für die bereits geöffneten Friseure und Barbershops. Dafür dürfen hier wieder alle Dienstleistungen angeboten werden.

Ansonsten sollen die jetzt geltenden Regelungen weiter bestehen bleiben.


Virus-Epidemie und Massage - geht das?

In Deutschland herrscht eine besondere Lage. Das Corona Virus COVID-19 ist ausgebrochen und die Bevölkerung will und soll sich davor schützen. Das Bundesamt für Gesundheit hat entsprechende Verhaltensregeln ausgerufen. 

Darf ich mich da überhaupt massieren lassen? Wie gefährlich ist es, jetzt eine Therapie zu besuchen?

Die wichtigste Antwort zuerst: Ja, sofern Sie keine Grippeanzeichen spüren, ist eine Massage weiterhin unbedenklich. 
DOK KOON Thai Royal Massage stellt mit folgenden Maßnahmen sicher, dass Sie als Kunde/Therapeutin mit einem guten 
Gefühl Ihre Massage genießen können: 

 
Ordentliche Anamnese

Sie werden vor jeder Behandlung nach Grippe-Symptomen befragt. Falls Sie welche haben, findet keine Behandlung statt und Sie sollten nach Hause gehen.

 
Hygiene Maßnahmen Therapeutin

DOK KOON Thai Royal Massage stellt zu jedem Zeitpunkt die notwendige Hygiene sicher. Die Therapeutin desinfiziert vor und nach dem Kontakt mit dem Kunden die Hände. Sie fasst sich während der Therapie nicht ins Gesicht (Nase/ Mund/ Augen).

 
Hygiene Maßnahmen Material

Der Therapieliege wird nach jeder Behandlung desinfiziert. Frotteewäsche wird nach jedem Klienten gewechselt. Alle Behältnisse, die während der Behandlung benutzt wurden, werden danach desinfiziert.

 
Diese Maßnahmen werden grundsätzlich (und besonders während der saisonalen Grippewelle) von DOK KOON Thai Royal Massage eingehalten.


Worauf sollten Sie selber achten?

Hier die wichtigsten Verhaltensregeln, wie sie das Robert Koch Institut kommuniziert hat:


Share by: